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    Anleitung· April 2026

    BSI Registrierung für kritische Infrastruktur – Anleitung 2026

    Die Registrierung bei der Meldestelle KRITIS des BSI ist die erste Pflicht nach dem KRITIS-Dachgesetz. Dieser Leitfaden erklärt den Prozess Schritt für Schritt.

    Was ist die Meldestelle KRITIS?

    Die Meldestelle KRITIS ist die zentrale Anlaufstelle beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie nimmt Registrierungen entgegen, verwaltet die Kontaktdaten der KRITIS-Betreiber und ist Empfänger der gesetzlichen Störungsmeldungen.

    Die Meldestelle existiert bereits für IT-KRITIS-Betreiber nach dem BSI-Gesetz. Mit dem KRITIS-Dachgesetz wird sie auf alle Betreiber kritischer Anlagen im Sinne des physischen Schutzes ausgeweitet.

    Wer muss sich registrieren?

    Alle Betreiber kritischer Anlagen in den 11 KRITIS-Sektoren, die die Schwellenwerte der Rechtsverordnung überschreiten. Die Registrierungspflicht gilt ab dem 17. Juli 2026.

    Wenn Sie unsicher sind, ob Sie betroffen sind, nutzen Sie unseren kostenlosen Betroffenheitsprüfer.

    Schritt-für-Schritt-Anleitung

    1. Betroffenheit feststellen

    Prüfen Sie, ob Ihre Anlage die Schwellenwerte des KRITIS-DachG überschreitet. Nutzen Sie den KRITIS Kompass Betroffenheitsprüfer für eine erste Einschätzung.

    2. KRITIS-Beauftragten benennen

    Bestimmen Sie eine verantwortliche Person, die den Registrierungsprozess koordiniert und als Ansprechpartner für das BSI fungiert.

    3. Registrierungsdaten zusammenstellen

    Betreiberdaten, Anlagendaten, Sektorzuordnung, kritische Dienstleistung, Schwellenwertnachweise und 24/7-Kontaktdaten.

    4. Online-Registrierung beim BSI

    Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal. Sie erhalten eine Bestätigung und eine KRITIS-Registrierungsnummer.

    5. 24/7-Kontaktstelle einrichten

    Sie müssen eine rund um die Uhr erreichbare Kontaktstelle für Sicherheitsvorfälle benennen. Diese wird dem BSI mitgeteilt.

    6. Folgefristen beachten

    Ab der Registrierung laufen die Fristen für Risikoanalyse (9 Monate) und Resilienzplan (10 Monate).

    Erforderliche Unterlagen

    Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis
    Beschreibung der kritischen Anlage(n) und Standort(e)
    Nachweis der Schwellenwertüberschreitung
    Angaben zur kritischen Dienstleistung und Versorgungsgebiet
    Kontaktdaten der 24/7-Kontaktstelle
    Name und Kontakt des KRITIS-Beauftragten

    Häufige Fragen zur BSI-Registrierung

    Kann ich mich freiwillig registrieren?

    Ja. Auch Betreiber, die die Schwellenwerte knapp nicht erreichen, können sich freiwillig registrieren. Dies kann sinnvoll sein, um von den Informations- und Warnmeldungen des BSI zu profitieren.

    Was passiert nach der Registrierung?

    Nach der Registrierung beginnen die Fristen für Risikoanalyse und Resilienzplan. Außerdem sind Sie ab sofort meldepflichtig bei erheblichen Sicherheitsvorfällen.

    Gibt es Bußgelder bei verspäteter Registrierung?

    Ja. Die unterlassene oder verspätete Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

    KRITIS Kompass unterstützt Sie

    KRITIS Kompass begleitet Sie durch den gesamten Registrierungsprozess: von der Betroffenheitsprüfung über die Zusammenstellung der Unterlagen bis zur automatischen Berechnung aller Folgefristen.

    Registrierung vorbereiten

    Prüfen Sie jetzt Ihre Betroffenheit und starten Sie den Prozess.