Zurück zum Blog
    Ratgeber· April 2026

    KRITIS-DachG Frist Juli 2026: Was Betreiber jetzt wissen müssen

    Am 17. Juli 2026 beginnt die Registrierungspflicht für Betreiber kritischer Infrastrukturen. Wer bis dahin nicht registriert ist, riskiert Bußgelder und Compliance-Verstöße. Dieser Leitfaden erklärt alle Fristen und gibt einen konkreten Fahrplan.

    Was passiert am 17. Juli 2026?

    Ab dem 17. Juli 2026 müssen sich alle Betreiber kritischer Anlagen bei der Meldestelle KRITIS des BSI registrieren. Diese Frist gilt für Betreiber in allen 11 KRITIS-Sektoren, die die in der Rechtsverordnung definierten Schwellenwerte überschreiten.

    Die Registrierung ist der erste formale Schritt in der KRITIS-DachG-Compliance. Sie löst weitere Pflichten mit festen Fristen aus:

    Der Fristen-Fahrplan

    17. Juli 2026

    Registrierung bei der Meldestelle KRITIS des BSI

    April 2027

    Risikoanalyse einreichen (9 Monate nach Registrierung)

    Mai 2027

    Resilienzplan einreichen (10 Monate nach Registrierung)

    Ab 2027

    Erste BSI-Vor-Ort-Prüfungen

    2030/2031

    Erste Wiederholung der Risikoanalyse (4-Jahres-Zyklus)

    Was müssen Sie für die Registrierung vorbereiten?

    Für die BSI-Registrierung benötigen Sie folgende Angaben:

    • Betreiberdaten: Name, Anschrift, Rechtsform, Handelsregisternummer
    • Anlagendaten: Bezeichnung, Standort(e), Sektor und Teilsektor
    • Kritische Dienstleistung: Art und Umfang der erbrachten Versorgungsleistung
    • Kontaktstelle: 24/7 erreichbare Kontaktperson für Sicherheitsvorfälle
    • Schwellenwertnachweis: Daten zur Bestimmung der KRITIS-Einstufung

    Warum Sie jetzt starten sollten

    Auch wenn die Registrierungsfrist erst im Juli 2026 liegt, sollten Betreiber jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Die Risikoanalyse erfordert eine systematische Erfassung aller Gefahren, die Einbindung verschiedener Fachabteilungen und eine fundierte Bewertung – das braucht Zeit.

    Betreiber, die erst kurz vor der Frist starten, riskieren:

    • Qualitativ unzureichende Risikoanalysen, die das BSI nicht akzeptiert
    • Fehlende interne Abstimmung und Ressourcenengpässe
    • Bußgelder bei verspäteter Registrierung
    • Mangelnde Vorbereitung auf die BSI-Vor-Ort-Prüfung

    Bußgelder und Sanktionen

    Das KRITIS-Dachgesetz sieht empfindliche Bußgelder für Verstöße vor. Die genauen Beträge werden in der finalen Fassung der Rechtsverordnung festgelegt. Erwartet werden Bußgelder von bis zu 500.000 €für schwerwiegende Verstöße wie die unterlassene Registrierung oder fehlende Risikoanalyse.

    Fazit: So bereiten Sie sich vor

    Betroffenheitsprüfung durchführen – sind Sie KRITIS-Betreiber?
    Interne Verantwortlichkeiten klären (KRITIS-Beauftragter)
    Registrierungsdaten zusammenstellen
    Mit der Risikoanalyse beginnen (9-Monats-Frist läuft ab Registrierung)
    Resilienzplan parallel vorbereiten
    24/7-Kontaktstelle einrichten

    Starten Sie jetzt mit KRITIS Kompass

    Von der Betroffenheitsprüfung bis zur fertigen Dokumentation – alles in einer Plattform.