Betroffenheitsprüfung

    Bin ich vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?

    Nicht jedes Unternehmen fällt unter das KRITIS-DachG. Entscheidend sind Sektor, Versorgungsrelevanz und Schwellenwerte. Unser kostenloser Betroffenheitsprüfer gibt Ihnen in wenigen Minuten Klarheit.

    Wer ist betroffen?

    Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Betreiber kritischer Anlagen in 11 Sektoren. Eine Anlage gilt als „kritisch", wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreitet – beispielsweise eine Mindestanzahl versorgter Personen, eine bestimmte Erzeugungskapazität oder eine strategische Bedeutung für die öffentliche Versorgung.

    Die konkreten Schwellenwerte werden in einer Rechtsverordnung (KRITIS-DachG-Verordnung) festgelegt, die sich am bestehenden BSI-Kriterienkatalog orientiert. Betreiber sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Anlagen die Kriterien erfüllen – auch wenn die Verordnung noch nicht final verabschiedet ist.

    Die 11 KRITIS-Sektoren

    Energie

    Stromerzeuger, Gasversorger, Fernwärmebetreiber, Raffinerien

    Wasser

    Wasserversorger, Abwasserentsorger, Talsperrenbetreiber

    Gesundheit

    Krankenhäuser, Labore, Pharmahersteller, Blutspendedienste

    Transport & Verkehr

    Flughäfen, Häfen, Bahnbetreiber, Logistikzentren

    Finanz- & Versicherungswesen

    Banken, Börsen, Zahlungsdienstleister, Versicherungen

    Digitale Infrastruktur

    Rechenzentren, DNS-Dienste, IXPs, Cloud-Provider

    Ernährung

    Lebensmittelgroßhandel, Kühlketten, Großmolkereien

    Siedlungsabfallentsorgung

    Abfallentsorger, Müllverbrennungsanlagen

    Weltraum

    Satellitenbetreiber, Bodeninfrastruktur

    Öffentliche Verwaltung

    Kommunalverwaltungen, Landesbehörden

    Kultur & Medien

    Rundfunkanstalten, Nachrichtenagenturen

    So funktioniert die Prüfung

    1. Sektor wählen

    Wählen Sie den Sektor, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.

    2. Schwellenwerte prüfen

    Beantworten Sie Fragen zu Kapazität und Versorgungsreichweite.

    3. Ergebnis erhalten

    Sofortige Einschätzung mit empfohlenen nächsten Schritten.

    Was passiert, wenn ich betroffen bin?

    Registrierung bei der Meldestelle KRITIS des BSI (bis 17. Juli 2026)

    Durchführung einer Risikoanalyse nach dem All-Gefahren-Ansatz (9 Monate nach Registrierung)

    Erstellung eines Resilienzplans (10 Monate nach Registrierung)

    Einrichtung einer 24/7-Kontaktstelle für Sicherheitsvorfälle

    Meldepflicht bei erheblichen Störungen (innerhalb von 24 Stunden)

    Jetzt Betroffenheit prüfen

    Kostenlos und unverbindlich – in wenigen Minuten wissen Sie, ob das KRITIS-DachG für Sie gilt.