Bin ich vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?
Nicht jedes Unternehmen fällt unter das KRITIS-DachG. Entscheidend sind Sektor, Versorgungsrelevanz und Schwellenwerte. Unser kostenloser Betroffenheitsprüfer gibt Ihnen in wenigen Minuten Klarheit.
Wer ist betroffen?
Das KRITIS-Dachgesetz richtet sich an Betreiber kritischer Anlagen in 11 Sektoren. Eine Anlage gilt als „kritisch", wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreitet – beispielsweise eine Mindestanzahl versorgter Personen, eine bestimmte Erzeugungskapazität oder eine strategische Bedeutung für die öffentliche Versorgung.
Die konkreten Schwellenwerte werden in einer Rechtsverordnung (KRITIS-DachG-Verordnung) festgelegt, die sich am bestehenden BSI-Kriterienkatalog orientiert. Betreiber sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Anlagen die Kriterien erfüllen – auch wenn die Verordnung noch nicht final verabschiedet ist.
Die 11 KRITIS-Sektoren
Energie
Stromerzeuger, Gasversorger, Fernwärmebetreiber, Raffinerien
Wasser
Wasserversorger, Abwasserentsorger, Talsperrenbetreiber
Gesundheit
Krankenhäuser, Labore, Pharmahersteller, Blutspendedienste
Transport & Verkehr
Flughäfen, Häfen, Bahnbetreiber, Logistikzentren
Finanz- & Versicherungswesen
Banken, Börsen, Zahlungsdienstleister, Versicherungen
Digitale Infrastruktur
Rechenzentren, DNS-Dienste, IXPs, Cloud-Provider
Ernährung
Lebensmittelgroßhandel, Kühlketten, Großmolkereien
Siedlungsabfallentsorgung
Abfallentsorger, Müllverbrennungsanlagen
Weltraum
Satellitenbetreiber, Bodeninfrastruktur
Öffentliche Verwaltung
Kommunalverwaltungen, Landesbehörden
Kultur & Medien
Rundfunkanstalten, Nachrichtenagenturen
So funktioniert die Prüfung
1. Sektor wählen
Wählen Sie den Sektor, in dem Ihr Unternehmen tätig ist.
2. Schwellenwerte prüfen
Beantworten Sie Fragen zu Kapazität und Versorgungsreichweite.
3. Ergebnis erhalten
Sofortige Einschätzung mit empfohlenen nächsten Schritten.
Was passiert, wenn ich betroffen bin?
Registrierung bei der Meldestelle KRITIS des BSI (bis 17. Juli 2026)
Durchführung einer Risikoanalyse nach dem All-Gefahren-Ansatz (9 Monate nach Registrierung)
Erstellung eines Resilienzplans (10 Monate nach Registrierung)
Einrichtung einer 24/7-Kontaktstelle für Sicherheitsvorfälle
Meldepflicht bei erheblichen Störungen (innerhalb von 24 Stunden)
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Kostenlos und unverbindlich – in wenigen Minuten wissen Sie, ob das KRITIS-DachG für Sie gilt.