Gesundheit
Das Gesundheitswesen ist unmittelbar lebensrelevant. Krankenhäuser, Labore und Pharmaunternehmen müssen auch in Krisensituationen funktionsfähig bleiben. Das KRITIS-DachG ergänzt bestehende Anforderungen aus dem Infektionsschutzgesetz und der Krankenhaus-IT-Sicherheitsrichtlinie.
Beispiele betroffener Einrichtungen
Schwellenwerte
Krankenhäuser ab 30.000 vollstationäre Fälle/Jahr
Labore mit überregionaler Versorgungsbedeutung
Pharmaunternehmen mit versorgungskritischen Wirkstoffen
Besonderheiten
Gesundheitseinrichtungen müssen neben dem KRITIS-DachG auch NIS2, die KRITIS-Verordnung des BSI und ggf. den B3S (Branchenspezifischer Sicherheitsstandard) der DKG berücksichtigen.
Typische Risikoszenarien
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