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    KRITIS-Sektor

    Öffentliche Verwaltung

    Die öffentliche Verwaltung muss handlungsfähig bleiben – besonders in Krisenlagen. Das KRITIS-DachG betrifft Verwaltungseinheiten mit überregionaler Bedeutung.

    Beispiele betroffener Einrichtungen

    Landesverwaltungen
    Kommunalverwaltungen ab bestimmter Größe
    Katastrophenschutzbehörden
    Meldebehörden

    Schwellenwerte

    Individuell durch Rechtsverordnung festgelegt

    Besonderheiten

    Öffentliche Verwaltungen müssen neben dem KRITIS-DachG auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) und IT-Sicherheitsrichtlinien des BSI berücksichtigen.

    Typische Risikoszenarien

    Cyberangriffe auf Verwaltungs-IT
    Gebäudeschäden durch Extremwetter
    Personalausfall in Krisensituationen
    Ausfall der Bürgerdienste
    Datenverlust und Datenschutzverletzungen

    Betroffen im Sektor Öffentliche Verwaltung?

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