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KRITIS-Sektor
Öffentliche Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung muss handlungsfähig bleiben – besonders in Krisenlagen. Das KRITIS-DachG betrifft Verwaltungseinheiten mit überregionaler Bedeutung.
Beispiele betroffener Einrichtungen
Landesverwaltungen
Kommunalverwaltungen ab bestimmter Größe
Katastrophenschutzbehörden
Meldebehörden
Schwellenwerte
Individuell durch Rechtsverordnung festgelegt
Besonderheiten
Öffentliche Verwaltungen müssen neben dem KRITIS-DachG auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) und IT-Sicherheitsrichtlinien des BSI berücksichtigen.
Typische Risikoszenarien
Cyberangriffe auf Verwaltungs-IT
Gebäudeschäden durch Extremwetter
Personalausfall in Krisensituationen
Ausfall der Bürgerdienste
Datenverlust und Datenschutzverletzungen
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